Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Anna-Louisa Schneider
Hypnosetherapeutin
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Praxisanschrift:
Slabystr. 5a
12459 Berlin

Kontakt:
Telefon: 015209071741
E-Mail: annaschneiderhypnose@gmail.com

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben

Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG),
erteilt durch:
Gesundheitsamt Berlin Lichtenberg

Zuständige Aufsichtsbehörde

Gesundheitsamt Berlin Lichtenberg
Alfred-Kowalke-Straße 24, 10315 Berlin

Berufsrechtliche Regelungen

Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de

Hinweis zur Tätigkeit

Die auf dieser Website angebotenen Leistungen dienen der psychotherapeutischen Begleitung im Rahmen der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz. Sie ersetzen keine medizinische oder psychiatrische Behandlung durch einen Arzt oder Facharzt.

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiberin erstellten Inhalte und Werke auf dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung oder Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Online-Streitbeilegung

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS):
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine werden verbindlich für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten reserviert. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine Absage so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des für den vereinbarten Termin vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der für den Termin reservierte Zeitraum nicht anderweitig vergeben werden kann.

Der Klientin bzw. dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist. Ein Ausfallhonorar wird nicht berechnet, wenn der Termin rechtzeitig anderweitig vergeben werden konnte.

Bei einer kurzfristigen Absage aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund wird die Situation im Einzelfall angemessen berücksichtigt.

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung werden diese Bedingungen zur Kenntnis genommen.